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KWK-Gesetz (Kraft-Wärme-Kopplung)

Das KWK-Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Diese arbeiten auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, Erdöl oder Abfall und werden von Energieversorgern zur Bereitstellung von Strom für Endverbraucher betrieben. Strom, der aus diesen Kraftwerken in das Netz eingespeist wird, ist nach §4 des KWK-Gesetzes zu vergüten.

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